Eilantrag von AfD-Oberbürgermeisterkandidat Joachim Paul wird von Linksjustiz abgeschmettert – BRD mach einen gewaltigen Sprung in der Autoritarismus-Skala – Wie gehen in die nächste Instanz!
Es ist ein politischer Skandal sondergleichen!
Wenn Wahlleitungen und Geheimdienste nach Belieben darüber entscheiden können, wer überhaupt kandidieren darf – und Betroffene trotz Klagen keinerlei Aussicht auf Gerechtigkeit haben – dann erinnert das stark an autoritäre Staaten.
Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit von Joachim Paul ist hanebüchen. Paul ist nach wie vor Beamter auf Lebenszeit – ein Status, der jedem echten Verfassungsfeind per Gericht aberkannt werden kann. Zudem ist er seit 9 Jahren Landtagsabgeordneter.
Die Entscheidung des Wahlausschusses Joachim Pauls Kandidatur nicht zuzulassen basiert einzig und allein auf einem auf Drängen von der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (ehemals SPD) erstellten Berichtes des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Dieser Verfassungsschutz ist wiederum gegenüber dem Innenminister Rheinland-Pfalz weisungsgebunden, der, man kann es erraten, von der SPD ist.
Noch Demokratie oder schon Autokratie?
Unterm Strich hat also die SPD bei der SPD einen Bericht bestellt. Dieser dient nun als Vorwand, dem aussichtsreichsten Kandidaten der Opposition für die Wahl des Oberbürgermeisters sein passives Wahlrecht zu entziehen. Und unsere Gerichte beschließen dann, dass für eine Prüfung dieser ganzen Sachlage keine Zeit mehr sei… Die Parallelen zu autoritären Systemen, in denen Oppositionelle durch bürokratische oder juristische Tricks ausgeschlossen werden, sind frappierend!
Wie soll man ein System noch Demokratie nennen können, wenn Wahlausschüsse und Inlandsgeheimdienste in Zusammenarbeit ganz einfach Kandidaturen verhindern können und Betroffene erst zum Klagen kommen, nachdem die Fakten geschaffen worden sind.
Und wer glaubt, es bleibe bei diesem Einzelfall, irrt gewaltig. Wenn dieses Vorgehen Schule macht, könnte man morgen ganze AfD-Landeslisten streichen. Verschiedene Wahlleitungen erklären einfach, bestimmte Kandidaten seien durch Ihre Erwähnungen durch den Verfassungsschutz „verfassungsfeindlich“. Ihre Kandidatur wäre damit blockiert. Damit hätte man de facto ein Parteienverbot erreicht, ohne jemals den Gang zum Verfassungsgericht gehen zu müssen! Bis wir zum Klagen kommen, sind die dann Wahlen längst durch!
An Joachim Paul soll ein politisches Exempel statuiert werden. Doch die AfD wird sich diesem Missbrauch nicht beugen! Wir werden klagen, wir werden kämpfen – und wir werden dafür sorgen, dass am Ende nicht die Tricks der Altparteien siegen, sondern der Wille der Bürger!
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Peter Felser, Mitglied des Bundestags
Parlamentarischer Geschäftsführer AfD-Fraktion im Bundestag
Mitglied des Ältestenrats im Bundestag
Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Landwirtschaft
Mitglied der Parlamentariergruppe Zentralasien
Mitglied der Parlamentariergruppe Westafrika
Jagd- und forstpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag
Obmann der Enquete Kommission „Künstliche Intelligenz“ von 2018-2020
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