Im Streit ums Riedberger Horn gibt AfD dem Naturschutz Vorrang

Geplante Skischaukel wird bei positivem Bürgervotum an der Rechtslage und Klagen scheitern / Seehofer drückt sich vor politischer Entscheidung und spielt auf Zeit

OBERALLGÄU. Als ein „staatlich eingefädeltes Täuschungsmanöver und eine Irreführung der Öffentlichkeit“ kritisiert der Kreisverband der Oberallgäuer AfD den für Sonntag, den 18.September angesetzten Bürgerentscheid zur Skigebietsverbindung Grasgehren-Balderschwang. „Was nach Volksnähe aussehen soll, ist lediglich der Versuch von Ministerpräsident Horst Seehofer den Schwarzen Peter für das umstrittene Projekt den Bürgern der beiden betroffenen Gemeinden zuzuschieben und wegen der zu erwartenden Klagen Zeit zu gewinnen“, erklärte der Vorstand des AfD-Kreisverbandes. Dem Vorhaben stehe ganz klar die geltende Rechtslage entgegen. Die AfD gibt bei diesem Streitthema dem Naturschutz Vorrang vor den – durchaus verständlichen – wirtschaftlichen Interessen der Skigebiets-Betreiber.

Im Juli hatte die Staatsregierung beschlossen, dass es in Balderschwang und Obermaiselstein eine Bürgerbefragung geben soll. Zuvor hatte es bereits einstimmige Gemeindeparlaments-Beschlüsse für die rund drei Kilometer lange Skischaukel gegeben, die zu 50 Prozent in der gesetzlich am höchsten geschützten Alpenzone C liegen würde. Das hatte den massiven Protest von Naturschützern zur Folge. Deswegen und wegen Uneinigkeit innerhalb der Ministerien ließ Seehofer die Befragung auf den Weg bringen. „Sind Sie dafür, dass die Skigebiete von Grasgehren und Balderschwang, wie vom Gemeinderat beschlossen, miteinander verbunden werden?“, lautet am Sonntag die Frage des Ratsbegehrens. Die AfD hält das für „doppelt gemoppelt“, denn die Bürgermeister von Balderschwang und Obermaiselstein würden damit nur etwas bestätigen lassen, was die jeweiligen Gemeinderäte längst einstimmig entschieden haben.

Nach dem zu erwartendem positiven Votum der rund 900 Bürger will die Landesregierung alle Schritte zur Genehmigung der Skischaukel einleiten und die Alpenschutzgebietsgrenzen notfalls verschieben. Alternativ, so hieß es in einer Erklärung der Staatsregierung, solle geprüft werden, wie man den Landesentwicklungsplan so ändern könne, dass in der Schutzzone C des Alpenplans Skigebietserschließungen möglich seien. „Die AfD lehnt solche planungsrechtlichen Tricksereien ebenso ab, wie die rechtlich fragwürdige Abstimmung selbst“, so der Vorstand des AfD Kreisverbandes. Denn Bürgerentscheide sind nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde zulässig und nicht über landesweite oder sogar internationale Rechtsvorschriften.

Auch aus touristischer Sicht hält der AfD-Kreisverband die Liftverbindung für unnötig. Das gelegentliche Problem für Autofahrer, Grasgehren wegen Schneekettenpflicht auch bei starkem Schneefall zu erreichen, lasse sich durch zusätzliche Räumfahrzeuge oder Shuttlebusse lösen. Das sei billiger und umweltverträglicher als ein neuer Lift mit neuer Piste, findet man bei der AfD.

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