Soldaten müssen auch abweichende Meinung vertreten können

Berlin, 16. November 2020. Im Streit um die Entlassung eines KSK-Soldaten wegen kritischer Äußerungen in sozialen Netzwerken über die Asylpolitik hat das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg zu Gunsten des Soldaten entschieden.

Dazu teilt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Felser, mit: „Es ist wichtig, dass dem politischen Druck auf unsere Soldaten endlich ein erster Riegel vorgeschoben worden ist. Auch Soldaten dürfen eine von der Political Correctness der Altparteien abweichende freie Meinung vertreten.

Jetzt kommt es darauf an, dass dem Urteil auch Taten folgen. Es darf keine weiteren Berufsverbote oder Zwangsversetzungen geben, nur weil Soldaten zu ihrer konservativen Überzeugung stehen.

Wer bereit ist, für ein demokratisches Deutschland sein Leben zu geben, verdient Respekt und Anerkennung.“

Teilen:

Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melden Sie sich zum Newsletter an.

Wir versenden kein Spam