Es haben wichtige Ergänzungen gefehlt:
- alle Corona-bedingten Maßnahmen spätestens nach vier Wochen (in der 17. KW) evaluieren und angesichts einer dann möglicherweise neuen gesundheitlichen, pandemischen und wirtschaftlichen Lage Deutschlands verändern oder revidieren
- alle Corona-bedingten Maßnahmen künftig auf jeweils drei Monate begrenzen, um dem Bundestag bis zur Überwindung der Pandemie alle drei Monate Gelegenheit zu geben, diese zu revidieren
- die unter dem medizinischen Druck durch Corona vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung sind juristisch, bürgerrechtlich und finanziell enorm einschneidend; für viele Angestellte, Selbständige und Unternehmen sogar existenziell bedrohlich und irreversibel
- sie sollten nur so lange Gültigkeit behalten, wie die gesundheitliche Notlage anhält oder andere Wege aus der Pandemie-Situation gefunden werden
- da mögliche Entwicklungen (z.B. das Finden eines Impfstoffs oder das Auftreten gesundheitlich bedrohlicher Folgen z.B. durch Massenarbeitslosigkeit oder gesellschaftliche Isolation) heute mangels Präzedenzfall noch nicht abgeschätzt werden können, ist der Gesetzgeber in Form des Bundestags in der Pflicht, die Situation in sehr kurzen Abständen
immer wieder neu zu bewerten