AfD befürwortet Wildtierfütterung in Notzeiten

AfD-Fraktionsvize Peter Felser weist auf das Fütterungsgebot in Notzeiten hin. Die derzeitige Wetterlage mit großen Schneemengen macht eine gewissenhafte Hege notwendig.

BERLIN/KEMPTEN. Der Bundestagsabgeordnete Felser sieht die Revierinhaber in der Pflicht, in Notzeiten für eine angemessene und artgerechte Wildfütterung zu sorgen. Steht dem Wild nicht ausreichend natürliche Äsung zur Verfügung, muss die Ernährung des Wildes angemessen durch artgerechte Fütterung ergänzt werden. Diese Notzeitfütterung sichert nicht nur die Nahrungsgrundlage des Wildes, sondern schützt auch den Wald vor Verbiss-Schäden. „Jagd ist in erster Linie Hege. Helfen wir unseren Wildtieren in dieser Notzeit.“, so Felser.

In den Wintergattern für das heimische Rotwild wird im Alpenraum seit Jahren selbstverständlich gefüttert, weil sonst das größte freilebende heimische Wildtier nicht durch die Winter käme und die Wälder stark verbissen und geschält würden. Was für das für viele Förster zumeist prestigeträchtigere Rotwild gelte, müsse auch für das Niederwild wie Reh und Hase gelten, so der jagd- und forstpolitische Sprecher der AfD Bundestagsfraktion weiter.

Darüber hinaus hält Felser, der in seiner knappen Freizeit selbst auf die Jagd geht, derzeit eine Fütterung in Gebieten für sinnvoll, in denen sonst nicht gefüttert wird. Der Wetterdienst prognostiziert weitere Schneefälle. Die Hege vermeidet Wildschäden und Beeinträchtigungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Das Bundesjagdgesetz verweist hier auf die Eigenverantwortlichkeit der Länder. Laut Bayerischem Jagdgesetz ist „der Revierinhaber verpflichtet, in der Notzeit für angemessene Wildfütterung zu sorgen und die dazu erforderlichen Fütterungsanlagen zu unterhalten.“

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