Völlig unverständlich: Einbürgerung trotz Mehrfachehe weiterhin möglich

Ein Mann – eine Frau!

Dieser Grundsatz scheint nicht für alle zu gelten, denn die Bundesregierung hat das Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, wieder aus einem Gesetzentwurf gestrichen.

Ein unfassbarer Vorgang, denn laut Gesetz ist die Mehrehe in Deutschland verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Dass bereits im Ausland geschlossene Mehrehen in Deutschland nicht bestraft werden (können) ist nachvollziehbar – „andere Länder, andere Sitten“. Dass aber diese in Mehrehe lebenden Personen auch weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können führt unsere Gesetzgebung ad absurdum.

Die vielzitierte Integration wird einmal mehr auf den Kopf gestellt, indem sich Migranten auch zukünftig nicht in unsere Wertegemeinschaft einfügen müssen, sondern unsere Werte beständig auf nicht zu akzeptierende Belange überdehnt werden. Elementarste Grundwerte werden hier mit Füßen getreten.

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