Kandidaten AfD Bayern Bundestagswahl Peter Felser

Islamisches Opferfest: es gibt Alternativen zum rituellen Schächten

In Niedersachsen dürfen derzeit Tiere wieder geschächtet werden. Das heißt, man lässt sie ohne Betäubung (!) nach einem Schnitt in den Hals ausbluten. Eigentlich ist diese archaische Praxis in Deutschland verboten. Und für eine moderne Gesellschaft sollten mittelalterliche Riten wie Tieropfer eigentlich kein Thema sein. Für das islamische Opferfest werden jedoch alljährlich Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Ausnahmeregelung stelle einen „verfassungsrechtlich gebotenen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf freie Religionsausübung einerseits und dem Staatsziel Tierschutz andererseits“ her.

Diese Haltung ist nicht nachvollziehbar, da es auch hier – wie bei so vielem – Alternativen für die entsprechenden Glaubensgemeinschaften gäbe.  Eine Spende an ausländische Vereine ist eine davon. Darüber hinaus ist es keineswegs Konsens unter den muslimischen Religionsgemeinschaften, dass eine Elektrokurzzeitbetäubung nicht zulässig wäre. Es sind offensichtlich nur die besonders fundamentalistischen Vertreter, die auf die rituelle Schächtung bestehen.

Die AfD hat längst ein ausnahmsloses Verbot des betäubungslosen Schlachtens beantragt, was aber von den Altparteien abgelehnt wurde. Das Tierwohl wird hier ohne Not auf dem Altar einer falschen Toleranz geopfert.

Nein zu rituellen Tieropfern! Schächten komplett verbieten! Dana Guth, MdL (AfD)

Teilen:

Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melden Sie sich zum Newsletter an.

Wir versenden kein Spam