Viertes Bevölkerungsschutzgesetz: AfD plant Verfassungsklage

Die Alternative für Deutschland sieht im Vierten Bevölkerungsschutzgesetz, wie auch schon in den vorherigen, klare Verfassungsbrüche. „Wir werden Individualverfassungsbeschwerden unterstützen und versuchen, die Unterstützung für eine abstrakte Normenkontrollklage im Bundestag zu bekommen“, so der Justiziar der Bundestagsfraktion, Stephan Brandner. Und weiter: „In der nächsten Sitzungswoche wird dazu ein Antrag eingebracht.“ Damit dieser Erfolg hat, müssen allerdings 25 % der Bundestagsabgeordneten zustimmen, also 178. Das sollte machbar sein. Denn bereits bei der Abstimmung haben Abgeordnete der Fraktionen der FDP, LINKE, Grünen und sogar von CDU/CSU gegen das Gesetz gestimmt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla appelliert an diesen Personenkreis: „Wir als Parlamentarier sind die gewählten Vertreter des deutschen Volkes. Es ist unsere Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland zu schützen. Wenn Sie es ernst mit unserem Grundgesetz und unserem Land meinen, dann unterstützen Sie bitte den Antrag.“

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