Das Mittelstandsforum der AfD Bayern fordert deutliche Erleichterungen bei den Steuererklärungs-, Bilanzierungs- und Publizitätspflichten und Entbürokratisierung zugunsten von kleinen Unternehmen.
KEMPTEN. Das Mittelstandsforum der AfD sieht eine immer größer werdenden Dokumentations- und Publizitätspflicht bei den steuerlichen und handelsrechtlichen Abschlüssen als große Wachstumshemmer und unangemessene Belastung für kleine Unternehmen, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben als Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zu konzentrieren. Staatliche Bürokratie muss sich auf ein absolutes Mindestmaß beschränken, erklärte Peter Felser, Sprecher des bayerischen Mittelstandsforums. Auch Start-up-Unternehmen werden vom ersten Tag an mit übermäßigen Abschlussvorschriften belastet. Wenn Deutschland weiter Beschäftigungsmotor bleiben will müssen auch Unternehmensgründer von Bürokratie befreit werden.
Bislang sind alle und damit auch kleinste Kapitalgesellschaften ab 10 Arbeitnehmer verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und öffentlich beim Handelsregister zu hinterlegen. Zusätzlich sind sie gezwungen, neben dem handelsrechtlichen einen möglicherweise unterschiedlichen steuerlichen Abschluss einschließlich Bilanz gegenüber der Finanzverwaltung zu erstellen. Das Mittelstandsforum sieht hier erhebliche zeitliche und kostenmäßige Belastungen, die in keinem Verhältnis zum Bedarf und zum öffentlichen Interesse stehen. Der Einwand der etablierten Politik, man könne diese Aufgaben einem Steuerberater überlassen, lies Felser nicht gelten, denn es blieben immer noch die kostenmäßigen Belastungen.
Kleinstkapitalgesellschaften, die das Handelsgesetzbuch im § 267a mit bis zu 10 Arbeitnehmern, 700.000 Euro Umsatzerlöse und 350.000 Euro Bilanzsumme definiert, sollten nach Auffassung des Mittelstandsforums entgegen der heutigen Regelung keinerlei Publizitätspflichten haben und gegenüber der der Finanzverwaltung mit einer vereinfachten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auskommen. Natürlich besteht für jede Gesellschaft ein hohes Eigeninteresse zu bilanzieren, aber das müsse den kleinen Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit selbst überlassen bleiben.
Des Weiteren sind Unternehmen, die nicht Kapitalgesellschaften sind gemäß § 241a HGB bereits ab 600.000 € Umsatzerlöse und 60.000 € Jahresüberschuss zur Bilanzierung verpflichtet. Unterhalb dieser Grenzen können sie die Möglichkeit der vereinfachten Einnahmenüberschussrechnung in Anspruch nehmen. Angesichts der Tatsache, dass die Unternehmen durch die fortlaufende Geldentwertung in den letzten Jahren diese Grenzen systematisch überschreiten und nur Ein-Mann-Unternehmen darunter liegen, fordert das Mittelstandsforum, dass diese Möglichkeit auf alle Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmer und 700.000 Euro Umsatzerlöse wie bei den Kapitalgesellschaften ausgeweitet wird. Mit dieser Regelung würden die heute rund 5,7 Millionen Kleinstbetriebe mit rund 4 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den Genuss des erleichterten Jahresabschlusses nach Einnahmenüberschussrechnung kommen. Damit wären 72% aller rund 7,9 Millionen registrierten Unternehmen von der Bilanzierungspflicht im Handels- und Steuerrecht befreit.
Das Mittelstandsforum wird, so Peter Felser in den nächsten Wochen einen systematischen Katalog an Forderungen zur Erleichterung von Klein- und mittelgroßen Unternehmen publizieren, die geeignet sind, die mittelständische Gründerkultur zu fördern. Deutschland habe grundsätzlich eine weltweit bemerkenswerte Unternehmerkultur, die nicht durch kleinliche Buchhaltungsvorschriften unterdrückt werden darf.