Mittelstandsforum der AfD kritisiert Zweckentfremdung der Behörde für migrationspolitische Zwecke / Bundesbehörde soll sich auf Funktion als reine Arbeitnehmerversicherung beschränken
MÜNCHEN. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zum Jahresende 2016 einen Überschuss von rund fünf Milliarden Euro erzielt, nach 3,7 Milliarden Euro 2015. Die Rücklagen der Arbeitsagentur summieren sich auf rund elf Milliarden Euro. Das bayerische Mittelstandsforum der AfD befürchtet nach Angaben seines Landes-Vize Peter Felser, dass diese Rücklagen angesichts der Kosten der Massenzuwanderung von der Bundesregierung als Schattenhaushalt zweckentfremdet werden. Es dürfe nicht sein, dass über die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Qualifizierungsversuche von Migranten finanziert werden.
Felser fordert angesichts der hohen Rücklagen eine tiefgreifende Reform der Arbeitsagentur: „Weg von einem politisch missbrauchten Reservefonds hin zu einer reinen Versicherung der Arbeitnehmer.“ Dazu müssten zunächst die Arbeitgeberbeiträge vollständig auf das Gehalt des Arbeitnehmers umgelegt werden, damit dieser dann seine Beiträge allein und direkt an die Arbeitsagentur zahlt. Damit entstünde eine klarere Rechtsbeziehung des Arbeitnehmers zur Arbeitsagentur. Die Einbeziehung des Arbeitgebers in das System hat nur historische Gründe, die heute nicht mehr relevant sind.
Weiter müssten die berufsqualifizierenden Maßnahmen der Bundesagentur auf den Prüfstand, erklärte Felser. 2016 standen 5,8 Milliarden Euro im Haushaltsplan der Agentur, die sich intensiv in der Ausbildung von Migranten und Flüchtlingen engagiert. Felser betonte, dass die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in keinem Fall zur Finanzierung solcher oder anderer politischer Programme eingesetzt werden dürften.
Dass dies dennoch geschehe, zeige die Tatsache, dass die Bundesagentur 2016 laut Haushaltsbericht rund 31 Milliarden an Beiträgen eingenommen habe, aber nur rund 15,5 Milliarden an Arbeitslosengeld ausgezahlt habe. Die Differenz fließe neben der Fortbildung unter anderem in die Verwaltung, das Personal sowie in Aufgaben beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Die Hälfte der Beiträge werde für andere Ausgaben als für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes verwendet. Bei der derzeitigen Arbeitslosenquote könnte, reduziert auf die Kernaufgabe der Zahlung von Lohnersatzleistungen, der Beitragssatz von drei Prozent halbiert werden. Daher müsse die Körperschaft des öffentlichen Rechts wieder auf die Kernaufgabe zurückgeführt und, ähnlich wie ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, von der Politik getrennt werden. Das erfordere allein schon das Transparenzgebot.
Das Mittelstandsforum schlägt zur besseren Effizienz zudem vor, aus den zehn Regionaldirektionen eigenständige Versicherungsvereine zu machen und die Fachaufsicht den jeweiligen Landessozialministerien zu überlassen. Das Verwaltungszentrum der Bundesagentur in Nürnberg sollte aufgelöst werden. Arbeitnehmer sollten ferner die Möglichkeit bekommen, sich anderen branchenbezogenen Arbeitnehmerversicherungen anzuschließen.