Bundestagsdirektkandidat Felser weist Forderungen des türkischen Verbands TGD und rot-rot-grüner Politiker zurück / Nur kommunales Stimmrecht für EU-Bürger
KEMPTEN. Der Kemptener AfD-Bundestagsdirektkandidat Peter Felser lehnt die Einführung eines Wahlrechts für in Deutschland lebende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten ab und ebenso eine Migrantenquote bei den Kandidatenlisten der Parteien. Er widerspricht damit dem Positionspapier zur Bundestagswahl, das Gökay Sofuoglu, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) vor der Presse in Berlin präsentiert hat.
Es sieht neben dem kommunalen Wahlrecht mittelfristig auch das allgemeine Wahlrecht vor. Das Grundgesetz schließe die Teilnahme von Ausländern an Wahlen grundsätzlich aus, betonte Felser. Nur Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU haben, dürfen an Abstimmungen auf kommunaler Ebene teilnehmen. Bei dieser Regelung muss es bleiben sagte Felser, der auch auf dem aussichtsreichen Platz sieben der Landesliste zur Bundestagswahl antritt.
Im Gegensatz zur TGD sieht der Oberallgäuer AfD-Direktkandidat in der Freigabe des Wahlrechts kein Mittel zu besserer Integration von Migranten, sondern eine unzulässige Fremdbestimmung der deutschen Bevölkerung. In einer Umfrage hatte die Türkische Gemeinde die migrationspolitischen Positionen der Parteien abgefragt. Der Verband wollte unter anderem wissen, ob die Direktkandidaten für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige sind, also für Menschen ohne EU-Pass. Dafür sprachen sich laut TGD 97 Prozent der Kandidaten der Linkspartei aus, 93 Prozent der Grünen und 92 Prozent der SPD. Bei der AfD hingegen lehnten 96 Prozent ein solches Ansinnen klar ab. „Angesichts eines Potenzials von rund 3,5 Millionen zusätzlichen Stimmen wollen SPD, Grüne und Linke offenbar mit ausländischen Wählern ihre sinkenden Zustimmungswerte bei deutschen Wählern kompensieren“, vermutet Felser.