Die aufgrund des Coronavirus (COVID 19) in der EU veranlassten Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen führen dazu, dass dringend benötigte Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer aus dem Ausland fernbleiben und fehlen werden. Das stellt landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen und/oder Gemüseanbau vor große wirtschaftliche Herausforderungen.
Um betroffene landwirtschaftliche Betriebe effektiv zu unterstützen, müssen daher Anreize geschaffen werden, die es den Arbeitgebern aus der Landwirtschaft ermöglichen höhere Stundenlöhne zu zahlen. Auf die Dauer von sechs Monaten sollte ein Paket von steuerlichen Erleichterungen geschnürt werden: z.B. sollten Arbeitgeber aus der Landwirtschaft für die Dauer von sechs Monaten von der Pauschalsteuer befreit werden.
Der Freibetrag für ALG II-Empfänger, die als Saisonarbeiter beziehungsweise Erntehelfer in der Landwirtschaft arbeiten, sollte zeitlich befristet auf drei Monate, derart angehoben werden, dass ihnen das Einkommen nicht von ihren Leistungen abgezogen wird.
Den Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag dazu finden Sie hier: