Berlin, 6. Juni 2019. Auf der Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft wurde die Beschlussempfehlung für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Moratorium für die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH jetzt verkünden“ (BT-Drs. 19/2694) gefasst. Das Ziel dieses Antrags war es, den weiteren Flächenverkauf für die restlichen im Bundesbesitz verbliebenen ehemaligen volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen zu stoppen. Der dafür zuständige Berichterstatter der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Felser, äußert sich dazu wie folgt:
„Bis zum Jahr 2030 muss die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) noch rund 117.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen sukzessive über Ausschreibungen privatisieren. Weitere 20.000 Hektar der BVVG-Flächen sollen dem Nationalen Naturerbe übergeben werden.
Seit knapp zehn Jahren steigen die Bodenpreise in der Landwirtschaft dramatisch an. Der Hauptgrund dafür ist sicherlich die Tatsache, dass Boden eine knappe, nicht vermehrbare Ressource ist. Täglich werden in Deutschland etwa 60 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen und gehen damit der Landwirtschaft unwiederbringlich verloren. Außerdem drängen immer mehr nichtlandwirtschaftliche Investoren infolge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) auf den landwirtschaftlichen Bodenmarkt und tragen dadurch zu einer weiteren Verschärfung der Preissituation des landwirtschaftlichen Bodenmarkts bei.
Die Forderung der Grünen, den Verkauf der wenigen Restflächen der BVVG sofort zu stoppen und die Flächen dem Nationalen Naturerbe zuzuschlagen, lehnen wir ab. Dieser Antrag zeigt, wie wenig Ahnung die Grünen von ökonomischen Zusammenhängen haben. Denn ein solch künstliches zurückhalten verfügbarer landwirtschaftlicher Flächen, würde die angespannte Situation auf dem Bodenmarkt nicht entlasten, sondern im Gegenteil nur zu weiteren Preisverschärfungen führen. Das ist mit der AfD nicht zu machen.
Der richtige Weg ist die Schließung der Regulierungslücken im landwirtschaftlichen Bodenrecht, um Anteilskäufe, sogenannte ‚Share Deals‘, von vornherein zu verhindern. Außerdem wollen wir, dass künftig nur noch ortsansässige Landwirte über das Recht verfügen dürfen, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben. Nichtlandwirtschaftliche Investoren und Bodenspekulanten müssen unbedingt ferngehalten werden. Zumindest in dem Punkt stimmen wir den Grünen zu. Unser Bauernland gehört in Bauernhand.“