Bundesregierung sieht noch keine Gefahr für EU-Vertragsverletzungsverfahren
Kempten/Berlin. Angesichts der massiven Eingriffe durch Baggerarbeiten am Allgäuer Wildbach im Rappenalptal hat der Bundestagsabgeordnete Peter Felser, AfD, umfassende Aufklärung und zeitnahe Aufarbeitung gefordert. In einem Antwortschreiben der Bundesregierung wurde Felsers Sorge, die EU könnte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einleiten, zwar zunächst nicht bestätigt. Allerdings könnten die aktuellen Entwicklungen dazu führen, dass es dazu doch noch kommen könnte. Felser hatte in einer schriftlichen Anfrage (Arbeitsnummer 12/286 vom 16.12.2022) die Bundesregierung explizit nach einem solchen Verfahren für das Rappenalptal gefragt.
„Mit der Aussage der Alpgenossenschaft haben wir nun zwei sich völlig widersprechende Schilderungen zu diesen massiven Eingriffen“, so Felser, „jetzt erwarte ich rigorose Aufklärung und Transparenz durch das Landratsamt.“ Felser befürchtet, dass sich die Meinung der Bundesregierung bezüglich EU-Vertragsverletzungsverfahren dann sehr schnell ändere, wenn es sich eben nicht allein um privat durchgeführte Maßnahmen handele.
Jetzt sei professionelles und aufrichtiges Krisenmanagement gefragt, letztendlich müsse es doch allen Beteiligten darum gehen, die wunderbare Natur im Rappenalptal wieder herzustellen, so Felser, der für den Wahlkreis Oberallgäu-Kempten-Lindau für die AfD als Bundestagsabgeordneter gewählt wurde.
Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Felser zum Rappenalptal:
Wie von Seiten des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt wurde, ist die Zerstörung von in den Erhaltungszielen gelisteten Lebensraumtypen nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie am Rappenalpbach im FFH-Gebiet „Allgäuer Hochalpen“
durch Baggerarbeiten von Privatpersonen begangen worden. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden arbeiten derzeit an der Aufarbeitung des Vorgangs; die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die beteiligten Privatpersonen. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren kommt nur in
Betracht, wenn ein Vertragsverstoß durch eine öffentliche Stelle des Mitgliedstaats vorliegt. Die EU-Kommission hat sich nach unserer Kenntnis zu dem Vorfall bisher nicht geäußert.
Die Europäische Kommission würde die Beantragung des Verfahrens im konkreten Fall voraussichtlich auf Basis der in ihren Mitteilungen unter anderem vom 12. Dezember 2005 (SEK (2005) 1658), vom 20. Juli 2010 (SEK (2010) 923) und vom 15. Februar 2022 (2022/C 74/02) dargelegten
Grundsätze vornehmen. Der Europäische Gerichtshof ist an den Antrag der Europäischen Kommission nicht gebunden und verfügt über einen weiten Ermessensspielraum.
Bisher hat der Europäische Gerichtshof noch in keinem Fall finanzielle Sanktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren verhängt.
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Peter Felser, Mitglied des Bundestags
Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Landwirtschaft
Stellv. Vorsitzender der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe
Mitglied der Parlamentariergruppe Zentralasien
Mitglied der Parlamentariergruppe Westafrika
Forstpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag
Obmann der Enquete Kommission „Künstliche Intelligenz“ von 2018-2020
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