Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Den dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) nahm der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD an. Auch die AfD stimmt dem Gesetzentwurf zu. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister, liebe Kollegen,
heute beraten wir abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz.
Jahrelanger Leidensdruck unserer Weidetierhalter war nötig, jetzt endlich schaffen wir damit die Voraussetzungen für: Artenschutz, Weidetierschutz und gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf.
Ein wichtiger erster Schritt, den wir als AfD-Fraktion ausdrücklich unterstützen! Wir stimmen heute auch dem Gesetzentwurf zu.
Aber, liebe Kollegen:
Es ist eben nur ein erster Schritt!
Bei der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfes bleiben noch viele Fragen offen. Beispielsweise die Frage, wie die revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden sollen…
Und auch wenn die Zuständigkeit und Verantwortung für die Umsetzung diesbezüglich bei den Ländern liegt:
Liebe Kollegen, wir dürfen die Länder bei dieser schwierigen Aufgabe, in dieser entscheidenden Phase nicht allein lassen.
Jetzt kommt es darauf an
- dass Bund und Länder zusammenarbeiten
- dass der Bund den Ländern koordinierend zur Seite steht
- dass er weiterhin den nötigen Druck aufbaut, damit die Wolfsproblematik, konstruktiv und einvernehmlich im Sinne aller Beteiligten gelöst werden kann.
DAS haben Sie schon viel zu lange verschleppt, liebe Kollegen!
Wir haben es doch bei der Anhörung gehört: auf Landesebene kann es 10-15 Jahre dauern, bis dort irgendwelche Pläne vorgelegt werden. 15 Jahre – das wäre Wahnsinn!
Das können wir uns angesichts der Problematik und angesichts der kippenden Stimmung im Land keinesfalls erlauben!
Der Wolf kennt keine Landesgrenzen – daher darf es auch keinen Flickenteppich an Kriterien und Verfahren geben. Einheitliche Leitlinien schaffen hingegen transparente, nachvollziehbare Prozesse. Sie geben Ländern, Behörden, Jägerschaft und Weidetierhaltern Orientierung, reduzieren Reibungsverluste und stärken dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz.
Der Entschließungsantrag von UNION und SPD geht diesbezüglich durchaus in die richtige Richtung, beispielsweise wenn Sie die Bundesregierung auffordern, gemeinsame Leitlinien für die Aufstellung der Managementpläne auszuarbeiten. Aber reicht das an dieser Stelle wirklich aus?
Ich denke: NEIN. Wir müssen da schon deutlich konkreter werden. Genau DAS haben wir in unserem Entschließungsantrag eingebracht: Die revierübergreifenden Managementpläne müssen sich an den in der Praxis bewährten Rotwildhegegemeinschaften orientieren. Die Bejagung würde dann nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen und Meldeketten erfolgen. Koordiniert und fachlich durchdacht auf wildbiologischer Grundlage.
Und am Ende sollte allen klar sein: die Umsetzung von dem, was heute beschlossen wird – die Umsetzung draußen im Wald, in der Fläche: DAS können nur unsere gut ausgebildeten, unsere engagierten Jäger. An dieser Stelle möchte der Jägerschaft Dank sagen und meine Wertschätzung aussprechen. Ihr habt uns bei der Afrikanischen Schweinepest geholfen, Ihr kümmert Euch um die Hege – Ihr werdet auch das Wolfsmanagement artgerecht und waidmännisch umsetzen. Danke dafür!
Liebe Kollegen,
die Debatte über den Wolf ist häufig sehr emotional aufgeladen. Das ändert jedoch nichts daran, dass uns am Ende nur klare Regeln, verlässliche Daten und geordnete Verfahren weiterbringen werden. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir genau dazu beitragen.
Daher bitte ich Sie, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.
(Es gilt das gesprochene Wort)



