Noch ist alles beim Alten. Die Eilverfahren sind noch nicht entschieden, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf noch nicht beobachten. Zudem hat das BfV in der mündlichen Verhandlung am 08. März 2022 ausdrücklich erklärt, dass es nicht beabsichtigt, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu behandeln. Ein wichtiger Erfolg für die AfD! Behauptungen in den Medien, dass ein deutsches Gericht heute festgestellt habe, die AfD sei rechtsextrem, sind daher falsch! Meine Positionierung zum Urteil des Kölner Verwaltungsgericht „Verdachtsfall AfD“:
Medien offensichtlich mit der Komplexität überfordert
Die AfD hat am Dienstag, dem 8. März 2022, wichtige Teilerfolge vor dem Kölner Verwaltungsgericht erzielt. In Folge darf z.B. der aufgelöste Flügel nicht mehr als „gesichert extremistische Bestrebung“ bezeichnet werden. Große Teile der Presse sind aber offensichtlich von der juristischen Materie überfordert. Viele Berichte sind lückenhaft, erwähnen nicht die Teilerfolge der AfD oder interpretieren die Urteile falsch. Es waren vier Verfahren in einem Prozess. Da die Eilverfahren dazu noch nicht entschieden sind, ist momentan alles beim alten Zustand. Der Verfassungsschutz darf noch nicht beobachten. Die AfD ist nicht als rechtsextrem zu bezeichnen!
Die AfD war, ist und bleibt eine verfassungstreue Partei
Leider hat das Verwaltungsgericht dem Verfassungsschutz nicht untersagt, die Partei als Verdachtsfall zu führen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht hat ausdrücklich die Berufung an das Oberverwaltungsgericht zugelassen. Ich gehe fest davon aus, dass der Bundesvorstand der AfD in Kürze bekannt geben wird, die nächste Instanz zu beschreiten. Unsere AfD steht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes. Wir sind gekommen, um zu bleiben!
Wie Umgehen mit der Einstufung?
Wir müssen und werden einen kühlen Kopf bewahren. Auch Parteimitglieder bestimmter Berufsgruppen brauchen sich keine Sorgen über Ihre berufliche Situation machen: Beamte, Soldaten und andere Angestellte im öffentlichen Dienst müssen wegen einer Verdachtsfallbeobachtung der Partei weder die Entlassung aus dem Dienst noch eine Gefährdung ihrer Pensionsansprüche befürchten, wenn sie innerhalb der Partei für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Näheres dazu finden Sie auch in unserer Handreichung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
Zudem muss die Einstufung nicht zwangsläufig als Rückschlag verstanden werden, im Gegenteil. Sie bietet uns Anlass Strategien zu überdenken, Methoden zu verfeinern. Die kommenden Monate sind die Chance für die AfD mit Kompetenz und Ideen Auswege aus den momentanen politischen Krisen aufzuzeigen. Die AfD ist schon längst keine reine Protestpartei mehr. Es wird Zeit, dass sich das auch in unserer Rhetorik bemerkbar macht.
Verdacht, kein Beweis
Trotzdem kann ich die Entscheidung des Gerichts nicht nachempfinden. Die Glaubwürdigkeit des Inlandsgeheimdienstes ist seit langer Zeit angeschlagen. Spätestens seit der Causa Maaßen sollte auch dem Letzten klar sein, dass die Entscheidung darüber, wer Verfassungsfeind ist und wer nicht, in erster Linie in der Hand der Regierung liegt und nicht in der von sogenannten Verfassungsschützern. Man muss es immer wieder betonen. Maaßen wurde aus dem Amt gedrängt, weil er nicht nach der Pfeife der Regierung tanzen wollte. Deshalb wurde er kurzerhand ausgetauscht. Der Verfassungsschutz stellt weder demokratische Persilscheine aus, noch ist seine Beurteilung der AfD als Verdachtsfall als das Ende unserer Partei zu verstehen. Ein Verdacht ist ein Verdacht und kein Beweis. Dafür fehlt es dem BfV an Belegen.
Wir bleiben am Ball
Die Entscheidung des Gerichts war vor allem eine ideologische Verurteilung unserer Partei durch den momentanen Zeitgeist der Berliner Szene. In einer Welt von Multi-Kulti und Genderwahn hat eine konservative Partei eben keinen Platz. Sich jetzt duckmäuserisch vor dem Verfassungsschutz zu verstecken, wäre deshalb der falsche Weg. Wir bleiben unserer Linie treu. Ein Herr Haldenwang oder eine Frau Faeser halten uns nicht davon ab, weiter den Finger in die Wunde zu legen.
Gerichtsurteil zeigt: Die AfD ist das letzte Schutzschild des Volkes
Wirklich bedenkenswert wird die Einstufung der AfD als Verdachtsfall aber dann, wenn man sich die Begründung eben dieser anschaut. Ein Problem der AfD für das Gericht sei nämlich, dass wir der Auffassung seien, dass man die Bevölkerung Deutschlands in ihrer derzeitigen ethnischen Zusammensetzung erhalten solle. Im Klartext bedeutet das: Die Erhaltung des eigenen Volkes – das natürlichste in Politik und Gesellschaft – und alles andere was damit verbunden ist, sei es Kultur, Heimat oder Tradition, ist ein Grund, um den Verfassungsschutz auf den Plan zu rufen. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass der Schutz eben all dieser Werte, kein ausgemachtes Ziel der Regierung ist. Ich erachte es als eines der größten politischen Katastrophen Deutschlands, dass die Gleichgültigkeit gegenüber dem Eigenen, inzwischen ein solches Maß erreicht hat, dass alleine schon der Wunsch das eigenen Volk zu schützen, ausreicht, um vom politischen Establishment als ein potentieller Verfassungsfeind verdächtigt zu werden. Dabei ist die existenzielle Bedrohung unseres Landes realer denn je. Ich will hier nur an einen früheren Beitrag von mir verweisen, in dem ein renommierter Migrationsforscher über die asiatische Zukunft Europas spricht und diese natürlich bejubelt:
Die Menschenfeindlichkeit in der Massenmigration » Peter Felser
Meine Positionierung zum Urteil des Kölner Verwaltungsgericht „Verdachtsfall AfD“: Es gilt, unsere Verfassung zu schützen. Nicht unsere Regierung.