Die Gesundheit ist ein hohes Gut

Die Gesundheit ist ein hohes Gut

Covid-Impfbefehl für Soldaten war möglicherweise nicht rechtens. Ein Bundeswehr-Richter äußert Zweifel an dessen Verbindlichkeit. Die AfD-Bundestagsfraktion stellte exakt zu diesem Sachverhalt einen entsprechenden Antrag, denn die Gesundheit ist ein hohes Gut. Dieser wurde seitens aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Unkalkulierbares „Experimentierfeld“

Die Begründung des Richters hat es in sich!  „Zweifel an der Verbindlichkeit des erteilten Befehls resultieren insbesondere daraus, dass dessen Befolgung wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein könnte. Die Gesundheit eines Soldaten ist – zumindest in Friedenszeiten – ein hohes Gut, das nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf. Ein Soldat als Staatsbürger in Uniform und damit Grundrechtsträger muss sich bei bestehender Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten grundsätzlich nicht in ein „Experimentierfeld“ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Das ist bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall.“

Die Gesundheit ist ein hohes Gut
Auszug aus dem Beschluss: „[…] objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung, sowie deren fehlende Wirksamkeit sollten zur Kenntnis genommen werden.“
Mut zur ganzen Wahrheit

Im konkreten Fall hatte sich ein Soldat geweigert, sich gegen Corona impfen zu lassen. Daraufhin erhielt er eine Disziplinarstrafe in Höhe von 2.250 Euro. „Wegen vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus.“ Der Soldat legte im Eilverfahren Rechtsmittel gegen die Strafe ein. Das hat er nun gewonnen.

Die weitere Begründung des Bundeswehr-Richters verdient Beachtung: „Es erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle aufs Spiel zu setzen bereit sind, ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits- (§ 10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) auseinandergesetzt zu haben. Auch wenn derzeit die Covid-19-Schutzimpfung im Impfkatalog der verbindlichen Impfungen aufgeführt ist, haben sie bei einer Umsetzungsbefehlsgebung selbständig die vorgenannten Gründe zu prüfen. Von dieser Verantwortung werden sie nicht entbunden. Dabei sollten bei gewissenhafter Dienstausübung, soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht, sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung, sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis genommen und dann in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit eingeordnet werden.“

Aufforderung zur Zivilcourage

„Sich dieser eigenen rechtlichen Verantwortlichkeit mit Hinweis auf rechtliche Bindungen (wie den Impfkatalog) bewusst entziehen zu wollen, stellte für einen Soldaten eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen dar. Jeder vermeidbare gesundheitliche Schaden, den ein Soldat durch einen unverhältnismäßigen bzw. unzumutbaren Impfbefehl erleidet, geht ‘auf das Konto‘ solcher in dieser Hinsicht ­– da eine Auseinandersetzung mit ihren Vorgesetzten und Nachteile für ihre Karriere anscheinend fürchtenden – ‘bequemen‘ Vorgesetzten, mit dem sie in der Zukunft leben müssen. Auch hier ist ‘Zivilcourage‘ im militärischen Bereich gefragt und nicht blindes Folgen.“

AfD-Antrag abgelehnt

Die AfD-Bundestagsfraktion stellte exakt zu diesem Sachverhalt einen entsprechenden Antrag: Keine COVID-19-Impfpflicht für SoldatenDrucksache 20/2600

„Aus Sicht der Antragssteller ist die Festlegung einer allgemeinen Pflicht zur Duldung der Impfung gegen Corona für alle Soldaten unverhältnismäßig und nicht dazu geeignet die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu erhalten.“

Dieser Antrag wurde geschlossen von allen anderen Fraktionen mit einer lapidaren Begründung abgelehnt. „Die Impfung gegen COVID-19 sei am 24. November 2021 in die verpflichtenden Basisimpfungen der Bundeswehr aufgenommen worden. Dadurch unterlägen alle Soldatinnen und Soldaten derzeit einer De-facto-Impfpflicht gegen COVID-19 mit der Folge von dienstrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen bei einer Verweigerung der Impfung.“

Ein unverantwortliches Vorgehen! Besonders relevant wird diese Gerichtsentscheidung vor folgendem Hintergrund: Der oberste Arzt von Florida rät Männern unter 40 inzwischen ganz offen von der Impfung mit mRNA-Wirkstoffen ab. Das Risiko ist zu hoch! Die Zahl der herzbedingten Todesfälle bei Männern in dieser Altersgruppe stieg innerhalb von nur vier Wochen nach der Impfung um 84 Prozent an. – Die Gesundheit ist ein hohes Gut!

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Peter Felser, Mitglied des Bundestags

Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verteidigung

Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Landwirtschaft

Stellv. Vorsitzender der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe

Obmann der Enquete Kommission „Künstliche Intelligenz“ von 2018-2020

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