EU trifft tödliche Entscheidung

EU trifft tödliche Entscheidung

Sozialfonds wird auf Abtreibungen ausgeweitet. Damit trifft die EU eine tödliche Entscheidung für ungeborenes Leben

Mit einem neuen Beschluss hat die Europäische Union den Weg dafür freigemacht, dass Gelder aus dem EU-Sozialfonds – also letztlich unser Steuergeld – künftig auch zur Finanzierung von Abtreibungen eingesetzt werden können. Besonders gedacht ist diese Regelung für Frauen aus Ländern mit strengeren Schutzgesetzen für ungeborenes Leben wie Malta. Sie können künftig in andere EU-Staaten reisen, in denen Abtreibungen liberaler geregelt sind, um dort einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, wobei sie die Kosten der “Behandlung” über den Sozialfonds refinanzieren können.

Abtreibungstourismus vorprogrammiert

Damit öffnet die EU faktisch die Tür für staatlich finanzierten Abtreibungstourismus. Konkret könnte beispielsweise eine Frau aus Polen nach Deutschland reisen, hier einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen und die Kosten anschließend über Programme aus dem EU-Sozialfonds zurückfordern. Am Ende dieses Vorgangs steht jedoch immer dasselbe Ergebnis: Ein ungeborenes menschliches Leben wird beendet.

Besonders höhnisch ist dabei die Rhetorik der Initiatoren. Die Ausweitung geht wesentlich auf die europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ zurück, die von hunderten linken NGOs quer durch Europa unterstützt wurde. Unter dem Banner von „Hilfe“ und „Frauenrechten“ wird hier eine Politik vorangetrieben, deren Konsequenz immer der Tod eines Kindes ist. Das NGO-Leben in Europa hat Menschenleben auf dem Gewissen. Die AfD muss und wird diesen Organisationen den Kampf ansagen!

Die Zahlen sind erschütternd: 2024 wurden über 100.000 Kinder in Deutschland abgetrieben. Bei einer Geburtenzahl von 677.117 bedeutet das, dass ca. 16 % aller Kinder abgetrieben wurden! Seit 1990 fanden schätzungsweise 3,8 Millionen Schwangerschaftsabbrüche statt. Das sind 3,8 Millionen Kinder, die nie eine Chance auf ein eigenes Leben hatten. Ihnen wurde das grundlegendste Menschenrecht, das Recht auf Leben, noch im Mutterleib genommen.

Weniger als vier Prozent aufgrund von Notlagen

Dabei wird häufig übersehen: Nur ein sehr kleiner Teil der Abtreibungen erfolgt aufgrund medizinischer Notlagen oder nach kriminellen Verbrechen wie Vergewaltigung. Im Jahr 2024 waren es weniger als vier Prozent!

Eine humane Gesellschaft zeigt sich daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Das ungeborene Kind ist der schwächste Mensch von allen – vollkommen schutzlos und vollständig auf die Solidarität anderer angewiesen. Wie eine Gesellschaft mit diesen Menschen umgeht, daran steht und fällt ihre Menschlichkeit.

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Peter Felser, Mitglied des Bundestags

Parlamentarischer Geschäftsführer AfD-Fraktion im Bundestag

Mitglied des Ältestenrats im Bundestag

Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verteidigung

Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Landwirtschaft

Vorsitzender der deutsch-chinesischen Parlamentariergruppe

Mitglied der Parlamentariergruppe Zentralasien

Mitglied der Parlamentariergruppe Westafrika

Jagd- und forstpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag

Obmann der Enquete Kommission „Künstliche Intelligenz“ von 2018-2020

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