Anfang November hat die Bundesregierung ein Förderprogramm über 900 Millionen Euro für den Wald in den kommenden 5 Jahren freigegeben. Das Geld aus diesem Programm soll in zwei Modulen ausgegeben werden. Dabei verschlingt das „klimaangepasste Waldmanagement“ im Modul 1 mit 870 Mio. Euro den weitaus größten Teil der Förderung. Ab dem 12. November 2022 können die Waldbauern ihre Anträge für ein klimaangepasstes Waldmanagement stellen.
Drum prüfe wer sich ewig bindet
Nach den Landwirten, dürfen jetzt nicht auch noch die Waldbesitzer von Subventionen abhängig gemacht werden. Waldbesitzer und Forstbetriebe sollten genau prüfen inwieweit die Förderkriterien ihren waldbaulichen Zielen entsprechen und ob sie sich um eine Förderung bewerben. Abgesehen vom zusätzlichen bürokratischen Aufwand, sind die Einschränkungen nicht unerheblich.
Öffentliche Anhörung zum Wald
„Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und klimaangepasstes Waldmanagement“: Zu dieser Anhörung wurden verschiedene Berichterstatter aus Hochschulen, namhaften Instituten, Fachverbänden und Einzelinstitutionen geladen. Hier möchte ich die Thematik zusammengefasst erörtern.
Was sind Ökosystemleistungen (ÖSL) und an wen werden die Fördermittel verteilt?
Der Wald leistet einen großen Klimaschutzbeitrag durch CO2-Bindung (Kohlenstoffspeicherung in Form von Holz, aber auch Kohlenstoffbindung im Boden). Er bietet Lebensraum für ca. 10.000 Tier- und Pflanzenarten und sichert die Artenvielfalt. Der gewünschte Umbau zu klimastabilen Mischwäldern erfordert einen großen finanziellen Einsatz für unsere Waldbauern. Der Wald erbringt aber noch weitere Leistungen, die dem Waldbesitzer jedoch bisher keine Erlöse bringen.
Wir Alle nutzen den Wald für unser Gemeinwohl: zur Erholung, zum Pilze sammeln, als Ort des Erhalts der körperlichen Fitness, wir gehen hier mit dem Hund spazieren, fahren Fahrrad, reiten unsere Pferde dort aus. Besonders unsere Bergwälder schützen uns vor Schneelawinen- und Murenabgängen. Wälder binden und bilden unser Wasser, sie liefern uns wertvolles Bauholz, heizen uns den Ofen. Der Wert unseres deutschen Waldes ist unermesslich.
Aus dem alleinigen Verkauf des Holzes können die Waldbesitzer vielerorts nicht mehr genug Geld erwirtschaften, um ihn dann auch noch klimastabil umzubauen und in die Neuanpflanzung zu investieren.
Wer bekommt das Geld und welche Auflagen muss man erfüllen?
Hier ist Vorsicht geboten, denn jeder Waldbesitzer sollte genau prüfen ob er seine Form der Waldbewirtschaftung mit den geforderten Richtlinien vereinbaren kann. Gefordert wird eine Flächenstilllegung von fünf Prozent der Waldfläche, gepflanzt werden sollen überwiegend standortheimische Baumarten. Die Verwendung von fremdländischen Baumarten (z.B. Douglasie, Atlaszeder, Schwarzkiefer, Roteiche) wird eingeschränkt. Wichtig zu wissen ist auch, dass im zweiten Modul eine räumlich und zeitlich begrenzte Extensivierung der Holznutzung stattfinden wird.
Wer kontrolliert das Ganze?
Ein Gewinner dieses Fördertopfes sind sicherlich auch die renommierten Zertifizierer PEFC und FSC. Diese wachsenden Unternehmen übernehmen die Überwachung (Zweckbindung) der forstlichen Förderung. Sachverständige Forstleute dieser Unternehmen werden genau hinschauen, Messungen vornehmen und prüfen ob die Mittel zweckgebunden ausgegeben worden sind. Diese Regeln sagen auch aus dass auf jede Form von Pflanzenschutzmitteln sowie auf Kahlschläge verzichtet werden muss.
Keine Freiheit in der Entscheidung mehr?
Peter Felser, forstpolitischer Sprecher der AfD–Bundestagsfraktion, warnt vor der Entstehung einer großen Abhängigkeit (ähnlich wie in der Landwirtschaft). Größere Forstbetriebe (größer 100 Hektar) haben eine lange Laufzeitbindung von 20 Jahren auf sich zu nehmen, man muss sein Holz auf 5 Prozent der Fläche dem natürlichen Zerfall überlassen. Eine zusätzliche CO2- Senkenleistung kann beispielsweise durch Kleinstbetriebe mit unvorhersehbaren Ereignissen wie Dürre, Sturm, Brände, Kalamitäten nicht erbracht werden. Ein Verzicht auf die Holznutzung läuft den Klimaschutzbemühungen zuwider.
Wer ist der Verlierer?
Dieses Förderprogramm möchte die Mittel an die einzelnen Waldbesitzer vergeben, unter der Bedingung dass sie sich an die neuen Regelungen halten. Forstliche Zusammenschlüsse haben mit der Einzelantragstellung für jedes Mitglied der Waldbesitzervereinigung (WBV) oder der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) erheblichen Mehraufwand. Ein wachsender bürokratischer Verwaltungsirrsinn, den die unterbesetzten Vereinigungen vielerorts allein nicht mehr stemmen können. Auch hier besteht ein Mangel an gut ausgebildetem, bezahlbarem Personal.
Empfehlung
Jeder Waldbesitzer sollte genau prüfen ob er gewillt ist alle Auflagen für die nächsten 20 Jahre zu übernehmen. Ein „Zurück“ gibt es in einem Wald, der über Generationen entsteht, aufgebaut und am Ende auch geerntet werden soll, nicht mehr! Stellen Sie sich breit auf, nutzen Sie alle standörtlichen Gegebenheiten in ihrem kleinen Bereich. Nehmen Sie sich die Zeit, schauen Sie sich um, wo ist ein Anbauversuch gut gelungen, was ist misslungen. Fragen Sie Ihren örtlichen Förster. Mit ihm sind Sie gut beraten!
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Peter Felser, Mitglied des Bundestags
Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Landwirtschaft
Stellv. Vorsitzender der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe
Obmann der Enquete Kommission „Künstliche Intelligenz“ von 2018-2020