Positionierung zum Urteil: Verdachtsfall AfD
Noch ist alles beim Alten. Die Eilverfahren sind noch nicht entschieden, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf noch nicht beobachten. Zudem hat das BfV in der mündlichen Verhandlung am 08. März 2022 ausdrücklich erklärt, dass es nicht beabsichtigt, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu behandeln. Ein wichtiger Erfolg für die AfD! Behauptungen in den …