Beherbergungsverbote? Moment mal, Herr Söder!

Das von der Bayrischen Regierungskoalition erlassene Beherbergungsverbot für Gäste aus sogenannten ‚Corona-Hotspots‘ in anderen Bundesländern wurde vom Bayerischen Verwaltungsgericht als „nicht verhältnismäßig“ gekippt (Az. 20 NE 20.1609).

Nach Gutsherrenart hatte Söder eine Regelung erlassen, bei der laut dem Verwaltungsgericht für die Bürger „nicht erkennbar“ sei, wo sie die aktuellen Infektionszahlen finden könnten. Ein Verweis auf das Robert-Koch-Institut reiche nicht aus.

Der selbsternannte Corona-Papst aus dem Maximilianeum wollte mit einem lässigen Handstreich pauschal Gäste und Touristen aussperren, die aus einem Landkreis kommen, in dem es ein paar nachgewiesene Coronafälle (50 auf  100.000 Einwohner) gegeben habe. Es blieb die Frage, wer wie an jene Daten und Erhebungen gelangen sollte. Geklagt hatte ein Hotelier aus der Oberpfalz: Er hatte unter anderem argumentiert, dass die Pflicht zur Prüfung der Herkunft seiner Gäste für ihn nicht erfüllbar sei. Das Gericht gab ihm am vergangenen Dienstag Recht.

Ein berechtigter weiterer Rüffel für den amtierenden Ministerpräsidenten und die Frage, ob er für dieses (und womöglich ein noch höheres) Amt überhaupt geeignet scheint. Die AfD hatte Söders selbstherrliche und krude Regelung kritisiert – und mal wieder Recht behalten.

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