Seit dem 15. Februar 2023 ist die Verwendung von Bleischrot in ganz Deutschland verboten. Die rechtssichere Anwendung der EU-Jagd-Regelung für Bleischrotverbot in Feuchtgebieten innerhalb Deutschland ist dringend zu klären!
In dieser Woche bekam ich neue Einblicke in das Schießen mit bleifreiem Schrot in Dänemark. Dazu organisierte der DJV einen dänischen Sachverständigen der uns die Situation und die Entwicklung der neuen Regelung erklärte. In Dänemark werden jährlich 1,6 Millionen Vögel erlegt (Gänse, Enten, Sonstige). Aber auch Rehwild darf in Dänemark noch mit der Flinte erlegt werden. Seit 1996 ist die Verwendung, der Handel und der Besitz von Blei-Schrot dort verboten. Die Jagd in Feuchtgebieten mit bleihaltiger Munition ist damit tabu. In einer EU-Verordnung will man seit 2007 die Verwendung von Blei in allen Lebensbereichen minimieren. Bei der Jagd in Deutschland befürworte ich die Verwendung von Stahlschrot. Nun gilt seit Februar 2023 das Bleischrotverbot an und in Feuchtgebieten auch bei uns.
Darin mit eingeschlossen ist auch eine Pufferzone von 100 Metern um das jeweilige Feuchtgebiet. Feuchtgebiete sind danach „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind, aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen. Eine Präzisierung gibt es bei uns noch nicht. Ein Europäisches Gericht hat den Begriff Feuchtgebiet näher definiert: ausgenommen sind Gebiete, die „aufgrund ihrer Größe oder Instabilität nicht als Lebensraum für Wasservögel geeignet sind“. Das lässt auf eine Präzisierung in Deutschland hoffen.
Ich fordere klare Verfahrensweisen für alle Jagdscheininhaber!
Derzeit werden in Deutschland Verstöße mit einem Bußgeldverfahren geregelt. Leider gibt es keine bundeseinheitliche Vorgehensweise bei einem Tatbestand.
Auch Schießstände können von der neuen Regelung betroffen sein. Liegen sie innerhalb einer Pufferzone, so ist das Schießen mit Bleischrot dort verboten. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz, betroffene Schießstände benötigen für Umbaumaßnahmen finanzielle Unterstützung. Solche Umbauten sind zeit- und sehr kostenintensiv. Schnell muss man da Kosten von mehreren Millionen Euro einplanen.
Die rechtssichere Anwendung der EU-Regelung in Deutschland ist dringend zu klären! Auch die Jagdverbände sind an diesem Thema dran.
Alternativen zum Bleischrot
Bleifreie Munition muss nicht immer aus Stahl bestehen, auch Zink, Kupfer, Wismut, Weicheisen oder Zinn sind verwendbar. Wichtig ist zu wissen, ob meine Waffe für den Schuss mit bleifreiem Schrot zugelassen ist. Dazu sucht man nach dem Beschusszeichen auf seiner Waffe (am Lauf oder am Verschluss), dort findet man eine Lilie oder meine Waffe ist für den „verstärkten Beschuss“ geeignet, dann ist sie mit dem Bundesadler und einem „V“ gekennzeichnet. Beide Beschusszeichen sind für bleifreie Patronen geeignet.
Sollte ihre Flinte/kombinierte Waffe über keinen Stahlschrot-, sondern nur über einen Normalbeschuss verfügen, können sie laut dem Beschussamt in der 12er Flinte normale Weicheisenpatronen mit einer Schrotstärke von bis zu 3,25 mm verschießen. Alternativ kann man auch teurere Schrote aus Wismut (Bismut) problemlos aus Flinten/kombinierten Waffen ohne Stahlschrotbeschuss verschießen. Das empfiehlt sich vor allem bei wertvolleren Waffen. Alte Waffen können auf bleifreie Munition umgestellt werden, die Umstellung ist aber nicht ganz einfach. Das bedeutet Reinigen, Munition wählen und ausreichend Einschießen. Ein Fachmann sollte die Umstellung aber begleitet.
Übrigens: Die Tödlichkeit hängt nicht vom Schrotmaterial ab, alle Materialien sind tödlich. Das Streuungsbild und die Durchdringung der Schrotkörner sind maßgeblich. Die vitalen Organe müssen erreicht und durchschlagen werden. Die Ursache für die zahlreichen Anschüsse (nicht letalen Treffer) liegt hinter der Flinte. Schiessfähigkeiten werden zu wenig geübt, die Distanzen werden falsch eingeschätzt, es fehlt an Erfahrung. Die Wahrheit ist leider selten beliebt!
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Peter Felser, Mitglied des Bundestags
Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Landwirtschaft
Stellv. Vorsitzender der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe
Mitglied der Parlamentariergruppe Zentralasien
Mitglied der Parlamentariergruppe Westafrika
Forstpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag
Obmann der Enquete Kommission „Künstliche Intelligenz“ von 2018-2020
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