SCHUTZ DER BIODIVERSITÄT UND NATURSCHUTZ

Der Schutz der Biodiversität ist im Rahmen der multifunktionalen Forstwirtschaft von großer Bedeutung. Daher ist bei der Bepflanzung vorrangig auf die Mischung von Laubbaumarten zu achten. Ein stufiger Waldsaum und die strukturreiche Waldrandgestaltung sollte ein weiteres waldbauliches Ziel sein.

Ein Segregationsmodell, das den Schutz der Biodiversität ausschließlich auf Naturschutzgebiete reduziert, ist jedoch abzulehnen. Vielmehr sollte der Naturschutz auf der gesamten Fläche gelten, wobei Naturschutzgebieten ein höherer Schutzstatus zukommt. Totholz und Biotopbäume sind im Rahmen der forstbetrieblichen Planung auf der Fläche zu berücksichtigen.

Die aus der Nutzung genommenen Flächen ermöglichen darüber hinaus auch die Untersuchung der ungehinderten Entwicklung des Waldes, woraus gerade vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen wichtige Anhaltspunkte für die waldbauliche Entwicklung auf den bewirtschafteten Flächen gewonnen werden können. Im Privatwald sollen weitere Einschränkungen der Bewirtschaftung durch den Naturschutz grundsätzlich nur auf der Basis von finanziellen Kompensationen (Vertragsnaturschutz) erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Definition und Erfassung von geeigneten botanischen und faunistischen Indikatoren.

Forst- und jagdpolitisches Leitbild der AfD-Bundestagsfraktion

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