Personelle und organisatorische Stärkung staatlicher Forstbetriebe

PERSONELLE UND ORGANISATORISCHE STÄRKUNG STAATLICHER FORSTBETRIEBE

Allein um die bisherigen Aufgaben bewältigen zu können, werden angesichts der aktuellen Personalstruktur in den staatlichen Forstbetrieben mit vielen älteren Mitarbeitern, die schon bald oder mittelfristig in den Ruhestand gehen, in den nächsten Jahren neben Programmen zur Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel im Bereich der digitalen Kompetenz, kontinuierliche Neueinstellungen, die auf die jeweilige Situation und die entsprechenden Aufgaben vor Ort abgestimmt sind, wesentlich stärker erforderlich sein als bisher. Jährlich lediglich acht Anwärter für den gehobenen Dienst in der Sparte Bundesforst der BImA einzustellen, reicht aufgrund der skizzierten Gegebenheiten nicht aus.

Des Weiteren ist auf der Grundlage der wirtschaftlichen Konsolidierung der letzten Jahre zu prüfen, ob für den Waldumbau – Einbringung von Mischbaumarten; Herkunftswechsel in Fällen, in denen Bestände mit ungeeignetem Forstvermehrungsgut begründet wurden; Maßnahmen der Waldsanierung und dergleichen mehr – zusätzliche Projektstellen geschaffen werden können. Dadurch würden sowohl das Wissen über die forstlichen Gegebenheiten an den Standorten als auch die Erfahrungen und die Kenntnisse zu waldbaulichen Zielsetzungen aus der Vergangenheit bewahrt, sodass diese über Generationen erworbene Sachkunde an die nachfolgenden Förstergenerationen ohne den Verlust an Expertise weitergegeben werden könnte.

Der Umfang der Maßnahmen ließe sich anhand der Daten der Bundeswaldinventur festlegen. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit soll durch solche zusätzlichen Pilot- und Langzeitprojekte, die auch zur Anpassung der personellen Kapazitäten an den Generationswechsel beitragen, keineswegs in Frage gestellt werden. Im Sinne eines modernen, innovativen und »schlanken« Staates sind die in den letzten 20 Jahren realisierten Fortschritte der staatlichen Forstunternehmen hinsichtlich Rationalisierung, Mechanisierung und Organisation weiter auszubauen.

Die vor dem Hintergrund der Überalterung der in staatlichen Forstverwaltungen und Forstbetrieben Tätigen immer wieder in die Diskussion eingebrachten Vorschläge zur Privatisierung von Staatswaldflächen sind abzulehnen. Zwar lässt sich anhand zahlreicher bekannter Beispiele ohne weiteres belegen, dass gerade auch größere Privatforstbetriebe sehr erfolgreich im Sinne des angestrebten Waldbildes wirtschaften können. Andererseits spricht gegen die Privatisierung des Staats- und des Kommunalwaldes, dass privatwirtschaftliche Investitionen in den Waldumbau aufgrund der langen Zeiträume nicht unbedingt als gesichert und als selbstverständlich gelten können. Der Arbeitskreis für Ernährung und Landwirtschaft der AfD-Bundestagsfraktion befürchtet vielmehr, dass gerade im Fall von außerforstlichen Investoren Partikularinteressen oder kurzfristiges Renditestreben im Vordergrund stehen könnten. In solchen Fällen kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass die Erlöse zur weiteren Verbesserung des Waldes verwendet werden. Auch das in einer zunehmend urbaner werdenden Bevölkerung anwachsende gesellschaftliche Konfliktpotenzial – insbesondere im Spannungsfeld Forstwirtschaft und Naturschutz – könnte sich nach Privatisierungen von Flächen, die zuvor in Landes- oder Kommunalbesitz waren, noch weiter verschärfen.

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