Vor 170 Jahren: Beschluss der Frankfurter Reichsverfassung

Am 27. März 1849 verabschiedete die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche die erste Reichsverfassung für Deutschland. Am Tag darauf trat sie in Kraft. Die Verfassung garantierte erstmals allen Deutschen die Grundrechte: das Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, das Versammlungsrecht, das Briefgeheimnis und andere wichtige Staatsbürgerrechte.

Die Verabschiedung der Frankfurter Reichsverfassung bleibt ein Meilenstein unserer Rechts- und Demokratiegeschichte. Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland sieht sich in der Tradition der deutschen Demokratiebewegung. Zur Erinnerung daran hat sie ihren Fraktionssitzungssaal im Deutschen Bundestag „Paulskirchenssal“ benannt.

Verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte müssen verteidigt werden. Schon 1851 haob der Bundestag des wieder eingesetzten Deutschen Bundes der Obrigkeitsstaaten die Grundrechte wieder auf. Auch heute drohen Einschränkungen der Meinungs-, Publikations-, und Informationsfreiheit. Schon das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ führte eine Privatzensur in Deutschland ein. Die neue Verordnung zum „Urheberrechtsschutz“, der „Aktionsplan gegen Desinformation“ und die AVMD (audiovisuelle Mediendienste)-Richtlinie der EU werden die Meinungs- und Informationsfreiheit noch weiter einschränken.

Wir alle sind aufgerufen, Bestrebungen gegen unsere Freiheitsrechte entgegenzutreten!

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