AfD fordert Aufhebung von Rotwildgebieten
In Bayern sind 14 Prozent der Fläche als Rotwildgebiet definiert, d. h., dass auf 86 Prozent der Fläche Bayerns per Gesetz kein Rotwild vorkommen darf. In Baden-Württemberg darf das Rotwild sogar nur auf vier Prozent der Landesfläche existieren. Dabei ist Rotwild sehr störungsempfindlich. Die Abschaffung der gesetzlich festgelegten rotwildfreien und rotwildgeduldeten Gebiete in den Bundesländern …