Strategischer Neuanfang für Bundeswehr

AfD will Steuerreformpläne von Kirchhof noch übertreffen

Bayerisches Mittelstandsforum unterstützt den Vorstoß von Bundesvorstandsmitglied Hampel

MÜNCHEN. Das Mittelstandsforum der AfD Bayern unterstützt nach Angaben seines Landes-Vize Peter Felser die Pläne der Partei zur deutlichen Vereinfachung des Steuersystems. Mit  Blick auf den Bundestagswahlkampf fordert die AfD eine umfassende Reform des Steuer-, Renten-  und Sozialsystems und will dazu das Steuermodell von Paul Kirchhof mit einer Bürgerversicherung nach Schweizer Modell verbinden.

Die Steuersätze sollen dabei noch niedriger als von Kirchhof vorgeschlagen liegen, nämlich bei zwölf, 16 und 20 Prozent. Gleichzeitig sollen alle Steuervergünstigungen wegfallen und alle Einkommensarten zusammengefasst werden. Diese Forderung hatte zuletzt Armin-Paul Hampel, Mitglied im Bundesvorstand der AfD, öffentlich bekräftigt.  Ausnahmen und sogenannte Steuersubventionen soll es nicht mehr geben. Allerdings verbindet dieser Vorschlag eine obligatorische Rentenkasse für alle Erwerbstätigen einschließlich der Beamten.  Zudem beinhaltet die Planung eine Mindestrente zur Deckung des Grundbedarfs und eine Deckelung, die etwa beim Doppelten der Mindestrente liegen soll, erläuterte Felser, der auch Bundestags-Direktkandidat der AfD Bayern im Wahlkreis Oberallgäu ist.

Das Mittelstandsforum stehe Hampels Vorschlag zur Vereinfachung grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Allerdings müsse bei der verpflichtenden Rentenkasse für alle Berufstätigen berücksichtigt werden, dass in der Schweiz die Mindestrente bei 1.175 Schweizer Franken und die Höchstrente bei 2.350 Schweizer Franken liegt. Auf die Schweizer Kaufkraft umgerechnet entspräche dies in Deutschland rund 750 Euro Mindest- und 1.500 Euro Höchstrente, rechnete Felser vor. Die Höchstrente bekomme man bei 45 echten Beitragsjahren mit rund 85.000 Franken Durchschnittsgehalt pro Jahr. Die Mindestrente werde gekürzt, wenn man bei niedrigen Einkommen fehlende Beitragsjahre habe. Faktisch handele es sich bei der Schweizerischen „Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV“ um eine zusätzliche Steuer zur Altersmindestsicherung. Der Betrag liege derzeit bei 10,25 Prozent – je zur Hälfte verteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer  und 9,65 Prozent bei Selbstständigen. Auch Nichterwerbstätige müssten Mindestbeiträge von 40 Franken monatlich aufwärts bis 2.000 Franken zahlen, jedoch abhängig von der Vermögenslage.

Laut Felser käme man mit diesem Modell zu einem Höchststeuersatz von 30 Prozent für Spitzenverdiener, was immer noch niedriger sei als die heutigen Sätze von 45 Prozent plus 5,5 Prozent  Solidaritätszuschlag. Sollten die Beiträge allerdings in der Höhe der heutigen Rentenbeiträge von 18,7 Prozent liegen, dann kämen mittlere Einkommen wieder in die Höhe heutiger Abgabenlasten. Bei zehn Prozent Rentenkassenbeitrag müsse auch in diesem Modell wie in der Schweiz Schluss sein. Drohende Defizite in der Rentenkasse müssten dann durch längere Lebensarbeits- und damit Beitragszeiten ausgeglichen werden, die heute vorhandenen sogenannten versicherungsfremden Leistungen müssten gestrichen werden.

Eine einheitliche Rentenkasse wecke nach Meinung des Sprechers des Mittelstandsforums wie jeder große Steuertopf politische Begehrlichkeiten. Davor sei auch die Schweiz nicht gefeit, wie die letzte Volksabstimmung zur pauschalen Erhöhung der AHV-Renten gezeigt habe.  Zur Vermeidung von Griffen in die Rentenkasse sollten wettbewerbliche Elemente eingebaut werden und die Einnahmen und Ausgaben der Rententöpfe nach Bundesländern getrennt werden. Die heutigen Rentenversicherungsträger seien dazu Vorbild. So könnten die Bürger wirtschafts- und familienfreundlicher  Landespolitik von niedrigeren Beitragssätzen profitieren und die Politik wäre durch den Wettbewerb der Länder immer zu Sparsamkeit und ordentlicher Verwaltung angehalten.

Sehr positiv sei der Wegfall jeglicher steuernder Elemente beim Steuermodell zu sehen. Steuern sollen nur den Einnahmen des Staates dienen, nicht der Investitionslenkung und Wirtschaftssteuerung wie heute. Wenn man sich schon die Schweiz zum Vorbild nähme, dann müssten nach Meinung von Felser den Bundesländern und Gemeinden wie bei der heutigen Gewerbesteuer das Tarif- und Hebesatzrecht auf den länderspezifischen Steuergrundtarif gegeben werden, damit diese durch Zu- und Abschläge ihre Einnahmen dem Finanzbedarf anpassen könnten. Die heutige Gewerbesteuer müsse komplett wegfallen.

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