Söders Furcht vor offenem Diskurs

„Hass und Hetze“

Die neue Innenministerin Nancy Faeser droht Telegram mit härterem Durchgreifen. Auch CDU-Politiker Kretschmer will endlich die Telegramm-App auf Regierungs-Linie bringen. Dafür soll das bisher nur für soziale Netzwerke geltende und nicht für Messenger-Dienste vorgesehene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, auch auf die alternative Info-Plattform erweitert werden. Der Vorwurf: Telegram biete Hass und Hetze eine Plattform.

„Hass und Hetze“. Diese Schlagwörter sind zum Dauerbrenner der Altparteien geworden, um unliebsame Meinungen mundtot zu machen. Berechtigte Kritik an ihrer Politik wird damit diskreditiert und soll jetzt sogar strafbar werden. Egal ob es dabei um Massen-Migration, Klima, Corona oder die EU-Politik geht. Ein vernünftiger Diskurs über die Zukunft dieses Landes ist so nicht möglich.

Straftaten mit aller Härte des Gesetzes bestrafen

Wer aber eine kritische Aufklärung über die völlig fehlgeleitete Politik unserer Regierungsparteien tätigt, muss im Rahmen der Meinungsfreiheit die Möglichkeit dazu haben. Die Absicht hinter dem Tick mit der “Hassrede“ ist durchschaubar: eben diese Aufklärung zur Straftat zu erklären. Die Definitionshoheit von “Hass“ liegt nämlich völlig in der Hand der Altparteien.

Der Angriff auf Telegram mit Hilfe des NetzDGs ist ein weiterer Angriff auf die Meinungsfreiheit. Die überwiegende Mehrheit der Telegram-Nutzer sind friedliche Bürger. Wer Alle dafür bestraft, weil Wenige eine Straftat planen, hat jedes Interesse am freien Diskurs verloren. Um das zu verbildlichen: es werden auf Deutschlands Straßen schließlich auch keine Vollsperrrungen durchgeführt, weil sich immer wieder wenige Raser zu illegalen Autorennen verabreden. Tatsächliche Straftäter aus dem Verkehr ziehen: auf der Autobahn und bei Telegram.

Die AfD steht für die Meinungsfreiheit!

Die AfD-Fraktion kritisiert das NetzDG, weil es im Kern die Rechtsdurchsetzung privatisiert. Das NetzDG greift tief in die Meinungsfreiheit im Internet ein, führt zu einem übermäßigen Blockieren zahlreicher Beiträge und ist formell verfassungswidrig. In den Löschzentren der Netzwerkbetreiber entscheiden juristisch nicht ausreichend Qualifizierte über die Löschung von Beiträgen. Noch sprechen Gerichte in Deutschland Recht, das darf nicht an privatwirtschaftlich orientierte Unternehmen delegiert werden. Wir als AfD stehen für die Meinungs- und Pressefreiheit.

Mehr dazu finden Sie auch in unserer Broschüre: „Künstliche Intelligenz für mündige Bürger“

Die allgemeinen Begriffe „Hass und Hetze“ sind geeignet für populistische Reden, nicht aber zur Verfolgung tatsächlicher Straftaten. Nicht in den sozialen Netzwerken und nicht auf Telegram.

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