Mindestlohnerhöhung

Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte

Peter Felser: Die geplante Mindestlohnerhöhung gefährdet die heimische Produktion von Obst und Gemüse

Die landwirtschaftlichen Berufsvereinigungen haben davor gewarnt, dass die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf zwölf Euro die Existenz von vielen landwirtschaftlichen Betrieben bedrohen würde. Ganz besonders wäre die Produktion von arbeitsintensiven Kulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen von den steigenden Kosten betroffen. In Folge würde der ohnehin niedrige Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse aus Deutschland sinken und die Importabhängigkeit steigen.

Dazu äußert sich der stellvertretende Arbeitskreis-Leiter für Ernährung und Landwirtschaft der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Felser, wie folgt:

„Viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland sind maßgeblich auf Erntehelfer angewiesen. Ein Mindestlohn von zwölf Euro würde zu weiteren Wettbewerbsnachteilen führen und die Betriebe existenzbedrohend belasten. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert deshalb eine Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau, um die heimische Produktion von Obst, Gemüse, Wein und Hopfen zu erhalten und eine weitere Verlagerung der Produktion ins Ausland zu verhindern. Weil das Lohnniveau in den Herkunftsländern der vorwiegend osteuropäischen Saisonarbeitskräfte deutlich geringer als in Deutschland ist und der bisherige Mindestlohn nach wie vor einen attraktiven Anreiz darstellt, wäre eine solche Sonderregelung auch aus sozialer Perspektive mehr als vertretbar.“

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