Wildtierfütterung in Notzeiten

Lassen Staatsforsten Reh- und Rotwild verhungern? AfD erinnert an Tierschutz im Grundgesetz

Auf Veranlassung der AfD-Fraktion hat die Regierung heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft über den aktuellen Stand der Wildtierfütterung in den Schneegebieten v.a. in Bayern berichtet. Peter Felser, Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Oberallgäu-Kempten-Lindau, war von mehreren Mitgliedern des Kreisjagdverbandes und von um den Tierschutz besorgten Bürgern auf dieses Thema angesprochen worden.

Die starken Schneefälle seit Jahresanfang hatten die Lage für das Reh- und Rotwild immer schwieriger gemacht, noch Äsung zu finden. Im Bundesjagdgesetz ist die Wildfütterung in Notzeiten vorgeschrieben, auf Länderebene gelten unterschiedliche Umsetzungsbestimmungen. Im Januar hatte das Landratsamt Oberallgäu die Notzeit festgestellt. Damit sind die Jäger zur Erhaltungsfütterung in dieser Zeit verpflichtet.

Felser, forstpolitischer Sprecher der AfD im Deutschen Bundestag, legte im Ausschuss aktuelle Fotos von geschälten Bäumen und zahlreichen verhungerten Rehen im tiefen Schnee vor und führte dazu aus:

„Wenn entkräftete Rehe auf die Straßen kommen und das Wild aus dem Staatsforst an die Fütterungsstellen der privaten Jäger kommt, läuft im Staatsforst etwas schief. Wenn im 4.000 ha großen Staatswald Kürnach nur zwei Wege geräumt werden, auf denen Futter an nur wenige Futterstellen transportiert werden kann, erfüllt gerade der Staatsforst seine durch Jagd- und Tierschutzgesetze festgelegte Hegepflicht nicht.“

Felser kritisierte in der Aussprache die Haltung der Grünen, die diese Debatte um notleidende Wildtiere als „skurril“ bezeichneten und sich gegen jede Fütterung aussprachen, auch in Notzeiten. Beispielsweise erklärte der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner, die Schleiereule habe es im Winter auch schwer und keiner Frage, wie die Tanne über den Winter komme.

„Damit missachten gerade die Grünen den ethischen Gedanken des Tierschutzes aus Art. 20a Grundgesetz“, erklärte Felser. Es gehe hier um das Wildtier des Jahres 2019, das Reh.

Felser macht auf die besondere Situation des Rotwilds aufmerksam. Die sogenannten „rotwildfreien Gebiete“ in Bayern sollen von den Jägern bis auf wenige Gebiete rotwildfrei gehalten werden. Und per Verordnung ist die Fütterung auch in Notzeiten verboten. Felser dazu:

„In Zeiten, wo Landwirte und Fischer jeden Schaden durch Biber, Kormoran und Wolf hinnehmen sollen und jede Regulation nach waidmännischen Gesichtspunkten verboten ist, ist es nicht einzusehen, dass Rotwild ganz anders behandelt wird.“ Felser fordert, das Hegeverbot, also das Verbot der Notfütterung für Rotwild, aufzuheben: „Verhungerte Hirsche und Hirschkälber können wir in einer Zeit, in der Tierschutz im Grundgesetz steht, nicht mehr hinnehmen.“

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