Darf ich behaupten, dass die linke Gruppe „Campact“ staatlich gefördert wird? Genau gegen diese Aussage auf meiner Facebook-Seite hatte Campact geklag. Nun entschied das Landgericht Berlin: Ja! Die linken Aktivisten wollten mir tatsächlich verbieten, zu verbreiten, die Gruppe erhalte Steuergelder. Denkste! Das Gericht lehnte den „Campact“-Antrag gegen mich als „unbegründet“ ab. Mein Sieg vor Gericht gegen links-woke Organisationen!
Campacts schäbiger Versuch, mir den Mund zu verbieten, endete somit mit einer verdienten Ohrfeige durch unseren Rechtsstaat! Tatsächlich ist dies für Campact eine Riesenklatsche vor Gericht. Diese links-woke Aktivistengruppe musste sich in aller Öffentlichkeit und „im Namen des Volkes“ (!) darüber belehren lassen, was es mit der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG in Deutschland auf sich hat.
Selbstverständlich gilt diese auch für mich als Bundestagsabgeordneten in Ausübung meiner Aufgaben.
In seinem Urteil gibt das Gericht der Campact-Truppe schwarz auf weiß auf den Weg bzw. Irrweg, dass es sich bei meiner angegriffenen Äußerung um eine „wahre Tatsachenbehauptung“ handelt, „die der Verfügungskläger hinnehmen muss“. Campacts Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde somit völlig zurecht abgeschmettert.
Zudem verwies das Gericht darauf, dass „Campact“ Mitgesellschafter der staatlich geförderten HateAid gGmbH ist. Und diese, so das Gericht, „erhielt im Jahr 2024 vom Bundesministerium der Justiz Zuwendungen in Höhe von fast 600.000,00 Euro“. Zudem sei der Verein mit der „Demokratie-Stiftung Campact“ verbunden – und diese profitiere von Steuervorteilen.
Ich meine: Ein wegweisendes Urteil!
Denn endlich erkannte nun auch ein Gericht an, dass es eine Gruppe um „Campact“ gibt, die mit Steuergeldern unterstützt wird. Dass Campact dies nicht schmeckt, liegt auf der Hand: Dies passt eben nun so gar nicht zur heiß geliebten eigenen Behauptung, natürlich nicht staatlich gefördert zu werden.
Wohlgemerkt: Ich hatte von der „Gruppe Campact“ und nicht vom „Verein Campact“ gesprochen.
Was folgt nun aus meinem Sieg vor Gericht? Er sollte aus meiner Sicht vor allem allen unseren Bürgern Mut machen – und zeigen, dass es sich lohnt, sich gegen die wachsende Bedrohung der Meinungsfreiheit durch links-woke Organisitionen zu wehren.
Genau aus diesem Grunde habe ich übrigens eine kleine Anfrage gestellt, die seit dem 27.5.2025 bei der Bundesregierung liegt. Darin habe ich die 551 Fragen der Union, damals noch in ihrer Oppositionsrolle, nochmals aufgenommen und nach der politischen Neutralität gemeinnütziger Organisationen gefragt.
Wie berechtigt diese Fragen sind, zeigen Einschüchterungsversuche wie in meinem Falle der Versuch durch Campact, mir Äußerungen zu wahren Tatsachen zu verbieten.
______________________________
Peter Felser, Mitglied des Bundestags
Parlamentarischer Geschäftsführer AfD-Fraktion im Bundestag
Mitglied des Ältestenrats im Bundestag
Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Verteidigung
Ordentliches Mitglied im Arbeitskreis für Landwirtschaft
Mitglied der Parlamentariergruppe Zentralasien
Mitglied der Parlamentariergruppe Westafrika
Jagd- und forstpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag
Obmann der Enquete Kommission „Künstliche Intelligenz“ von 2018-2020
______________________________
YouTube-Kanal abonnieren: https: Peter Felser YouTube
Telegram-Kanal abonnieren: https://t.me/peterfelserMdB