Der Familie gebührt besonderer Schutz
FDP-Bundesjustizminister Buschmann möchte, dass zukünftig nicht nur Lebenspartner, sondern auch Freunde oder Mitbewohner gemeinsam eine sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ bilden können, wie er gegenüber der WELT erklärte. Die Betroffenen sollen dann auf dem Standesamt eine neue Form der Lebensgemeinschaft anmelden. Voraussetzung dafür ist dann lediglich ein „tatsächliches persönliches Näheverhältnis“. Doch der wirklichen Familie gebührt ein besonderer Schutz. …